Grund und Grundlage der Rahmenvermessung
Die Grundlage der Rahmenvermessung bildet die Eisenbahn –Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie die DIN 27202-10. Danach werden Schienenfahrzeuge (Fahrzeug- und Drehgestellrahmen) vor erstmaliger Inbetriebnahme geometrisch vermessen. Weiter ist nach Unfällen (z.B. Entgleisung oder Kollision) und bestimmten Instandhaltungsstufen (z.B. bei Revision von Nebenfahrzeugen) eine Rahmenvermessung verlangt.
Abhängig von dem Fahrzeugtyp und dem Betreiber gibt es hierzu verschiedene Regelwerke. In Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Betreiber und/oder Fachwerkstatt wird das 3D-Messsystem von GLM auf das geltende Regelwerk hin spezifiziert. Das umfasst unter anderem
- die geometrische Vermessung des Rahmens
- Lage der Messpunkte
- Toleranz der Maße
- Layout der Dokumentation (Rahmenmessblatt).
Bei der Rahmenvermessung werden hierbei die verlangte Lage des Rahmens, die Lage der Messpunkte sowie die Toleranzen berücksichtigt. Die Dokumentation der Messdaten wird automatisch in dem verlangten Layout (Digital und/oder Analog) ausgegeben.
Ein zusätzliches Argument das für eine Rahmenvermessung spricht, ist die Kontrolle der Rahmengeometrie. Somit kann z.B. eine Torsion frühzeitig erkannt werden, bevor sich diese durch verfrühten Verschleiß von bestimmten Fahrzeugkomponenten (z.B. Radsätze) zeigt.
Die Rahmenvermessung mittels eines 3D-Messsystem ermöglicht darüber hinaus die Erfassung von zusätzlichen Maßen. Diese Bedarfsmessung erfolgt bei Ein- und Ausgangsvermessungen nach einem Unfall.
Möchten Sie das 3D-Messsystem in Aktion sehen? Dann kontaktieren Sie uns, gerne demonstrieren wir Ihnen das System in Ihrer Werkstatt an einem Fahrzeug und/oder Drehgestell ihrer Wahl.